Wovor rettet?
„Rettet das Internet“ ist bewusst plakativ gehalten
· Mißbrauch von Abmahnungen
Kostenpflichtige Abmahnungen sind ein legitimes Mittel der außergerichtlichen Einigung, doch werden sie vielfach bei Bagatelldelikten, oft gleich serienweise und mit völlig überzogenen Streitwerten, als reine Einnahmequelle für Anwälte mißbraucht. Opfer sind meist kleine Homepagebesitzer, bei denen die geringste Gegenwehr erwartet wird.
· Link-Haftung
Jeder Webmaster kann für die Inhalte fremder Seiten haftbar gemacht werden, die er verlinkt, da ein Link von vielen Richtern bereits als Veröffentlichung angesehen wird. Im dynamischen Internet ist es jedoch praktisch unmöglich, jederzeit die vollständige juristische Korrektheit aller verlinkten Seiten zu garantieren.
· Urheberrecht und Privatkopie
Das am 13. September 2003 in Kraft getretene, verschärfte Urheberrecht ist selbst unter Juristen umstritten und liefert Millionen ansonsten unbescholtener Internetnutzer der Willkür von Anwälten und Rechte-Inhabern aus.
· Filesharing
Die weit verbreiteten Peer-to-Peer-Tauschbörsen (Kazaa, EMule, etc.) sind noch immer eine juristische Grauzone. Den zahlreichen, meist jugendlichen Nutzern drohen, aufgrund völliger Rechtsunsicherheit und mangelnder Transparenz, Klagen und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.
· Technische Überwachung
Vorgebliche Sicherheitssysteme, wie TCPA / TCG, die zukünftig in jedem Rechner enthalten sein sollen, verletzen die Privatsphäre und sind aus Sicht des Datenschutzes äußerst bedenklich.
Willkürliche Filter und erkaufte Top-Positionen in Suchmaschinen verfälschen
Suchergebnisse und wirken als unterschwellige Form der Zensur.